Unser Rechtsstaat ist einfach toll

von: Frank

Bei manchen Entscheidungen die unsere Gerichte treffen, frag ich mich inzwischen, ob die überhaupt noch ungestraft” Im Namen des Volkes” sagen dürfen oder ob ich die nicht aufgrund dieser Aussage verklagen kann :-)

Aktueller Fall, die Trikotwerbung von Werder Bremen. Wie Fussball24 berichtet, darf Werder Bremen bei der Partie gegen Stuttgart nicht mit bwin Werbung auflaufen, aber die Stuttgarter dürfen im gleichen Spiel für das gleiche Unternehmen Werbebanden aufstellen. BITTE??? Tja und warum ist das so? Beide Vereine haben vom Regierungspräsidium Karlsruhe eine Unterlassungsverfügung erhalten, allerdings hat der VFB Stuttgart seinerseits eine Klage gegen diese Unterlassungsverfügung eingereicht und solange über diese Klage nicht entschieden ist, kann Stuttgart weiter für bwin werben.

Mein Tipp: Immer schön weiter klagen, dann ist der Vertrag auch irgendwann ausgelaufen und das Problem gelöst.

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